Tätigkeitsbereich - RA Schneider

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Oft ergeben sich aus Trennung und Scheidung Fragen zu finanziellen Forderungen bzw. Verpflichtungen, wobei die Fragestellung von der Lebenssituation und finanziellen Ausstattung des ratsuchenden Mandanten abhängt, zum Beispiel:
- Muss ich dem getrennt lebenden/geschiedenen Ehegatten Unterhalt zahlen?
  Wie lange muss ich Unterhalt zahlen?
- Kann ich von dem getrennt lebenden/geschiedenen Ehegatten Unterhalt fordern?
  Wie lange kann ich mit Unterhalt rechnen?
- Muss ich für gemeinsame Kinder, die bei dem anderen Elternteil bleiben, Unterhalt zahlen?
  Wenn ja, wie viel und wie lange?
- Kann ich Unterhalt für gemeinsame Kinder, die in meinem Haushalt leben, fordern?
  Wenn ja, wie viel und wie lange?
- Was geschieht mit dem Vermögen, welches in der Ehe erworben wurde? Muss dieses aufgeteilt werden?
  Wer erhält was und wie viel?
- Was muss ich tun, damit der getrennt lebende Ehegatte nicht mehr erbberechtigt ist?
- Wie kann die Nutzung der Ehewohnung geregelt werden?
- Wie wirkt sich eine Scheidung auf meine künftige Rente aus?

Zur Vermeidung langwieriger und kostenintensiver Rechtsstreite stehen Versuche der außergerichtlichen und gütlichen Einigung stets im Vordergrund.
Scheitern Versuche zur außergerichtlichen Streitbeilegung, vertrete ich Sie selbstverständlich auch im Rahmen von gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung Ihres Rechts bzw. zur Abwehr unberechtigter Forderungen.

Weiterhin unterstütze ich bei der Findung von Vereinbarungen zum Sorge- und Umgangsrecht im Interesse der Kinder.
Bei der Beratung in Fällen des Sorge- und Umgangsrechts lege ich das Hauptaugenmerk auf die Beratung des Mandanten im Vorfeld gerichtlicher Verfahren. Oft machen Eltern die ebenso überraschende und unliebsame Erfahrung, dass ihre eigenen Interessen im Zuge von Trennung und Scheidung nur wenig Beachtung finden. Aufgrund der psychologischen Spezialkenntnisse werde ich deshalb versuchen, Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, den „Fall“ auch aus anderen als nur der eigenen Perspektive zu betrachten. Die Erfahrung zeigt, dass dies zu mehr Verstehen, sogar Verständnis und in der Folge zu Einigungsmöglichkeiten führen kann, die man selbst zuvor nicht für möglich gehalten hat.

Über die Kosten von außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten werden Sie offen und fair informiert.
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